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Wer zahlt was?
Vor Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus muß diese von Ihrer Krankenkasse oder ihrer Rentenversicherungsanstalt (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte / BfA oder Landesversicherungsanstalt für Arbeiter / LVA oder Beihilfestelle) genehmigt werden. Art der Klinik Akutklinik und Rehabilitationsklinik Das Salus Gesundheitszentrum verfügt über einen Versorgungsvertrag mit den Landenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen nach § 108 und § 109 SGB V. Nach § 111 SGB V ist das Salus Gesundheitszentrum bei den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen als dermatologische Rehabilitationsklinik zugelassen. Durch die Anerkennung nach § 130 GewO ist die Klinik beihilfefähig, bei den privaten Krankenversicherungen gelten wir gemäß § 4 Abs. 5 MB/KK als gemischte Krankenanstalt. |
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